INFORMATIONEN ZU PYROARTIKELN

Hinweise zum Umgang mit Pyrotechnischen Gegenständen

  1. Bitte beachte unbedingt die Gebrauchsanweisung!
  2. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 31.12.  bis 1.1.  eines jeden Jahres abgebrannt werden.
  3. Je nach Stadt / Gemeinde, kann es hier Abweichungen geben! Informiere Dich bitte bei Deiner zuständigen Behörde.
  4. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden.
  5. Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Alten-Kinderheimen sowie Kirchen ist verboten. In manchen Gebieten ist das Abbrennen von Feuerwerk, auch zu Silvester, ebenfalls verboten. Gewissheit kann dir Deine örtliche Polizei oder Behörde geben.
  6. Achte beim Transport und der Lagerung auf die gesetzlichen Bestimmungen. Näheres können wir dir auf Anfrage mitteilen.
  7. Wir verkaufen ausschliesslich Artikel welche CE zertifiziert sind und über eine Lagergruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) verfügen.
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