AUSNAHMEGENEHMIGUNG KAT. F2
Wenn Du Feuerwerkskörper ausserhalb der letzten 3 Werktage im Jahr erwerben möchtest, benötigen wir eine, von Deiner zuständigen Behörde unterzeichneten, Ausnahmegenehmigung.
Du kannst Dir unten einen Vordruck der Ausnahmegenehmigung herrunterladen und ausdrucken. Diesen senden Du dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Deinem Altersnachweis per Post an uns zurück.
Bitte beachte, dass wir innerhalb des Jahres einen Vorlauf von ca. 3 - 4Wochen brauchen.
Bei Fragen zur beantragen der Ausnahmegenhmigung sowie dem Bestellen kontaktiere uns einfach per E-Mail oder Telefon.
AUSNAHMEGENEHMIGUNG