INFORMATIONEN ZU PYROARTIKELN
Hinweise zum Umgang mit Pyrotechnischen Gegenständen
- Bitte beachte unbedingt die Gebrauchsanweisung!
- Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 31.12. bis 1.1. eines jeden Jahres abgebrannt werden.
- Je nach Stadt / Gemeinde, kann es hier Abweichungen geben! Informiere Dich bitte bei Deiner zuständigen Behörde.
- Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden.
- Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Alten-Kinderheimen sowie Kirchen ist verboten. In manchen Gebieten ist das Abbrennen von Feuerwerk, auch zu Silvester, ebenfalls verboten. Gewissheit kann dir Deine örtliche Polizei oder Behörde geben.
- Achte beim Transport und der Lagerung auf die gesetzlichen Bestimmungen. Näheres können wir dir auf Anfrage mitteilen.
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Wir verkaufen ausschliesslich Artikel welche CE zertifiziert sind und über eine Lagergruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) verfügen.